Über die Kostenfallen bei Prepaidhandys

Veröffentlicht am: 08. Juli 2011
Prepaid Handys haben genauso viele Vor- und Nachteile wie ein Handyvertrag. Dabei versprechen Prepaid-Karten ihren Nutzern volle Kostenkontrolle, ohne dabei an einen Vertrag gebunden zu sein. Dennoch müssen Kunden oftmals einen Vertrag beim Kauf des Prepaid-Handys unterschreiben, der teilweise kleingedruckte Klauseln enthalten kann, die selbst nach dem Verbrauch des Guthabens Gebühren entstehen lassen kann. Prepaid steht für Vorkasse – ist das Guthaben aufgebraucht, kann man keine Telefonate und Datenverbindungen mehr durchführen. Das glauben die meisten Nutzer. Das größte Problem sind die Gespräche ins Ausland, das sogenannte Roaming. Viele Anbieter rechnen erst später ab, sodass der Kontostand bei aufgebrauchtem Guthaben ins Minus rutscht. Einige Prepaid-Anbieter verlangen sogar die Kontonummer ihres Kunden. Ist das Guthaben aufgebraucht, würde der Anbieter laufende Gespräche direkt vom Konto abbuchen. Selbst der Weiterverkauf der SIM-Karte kann zu Problemen führen. Da die Karte immer mit den Daten des Käufers verknüpft ist, entsteht ein hohes Missbrauchspotenzial durch Telefonate und Datenverbindungen. Deshalb sollte man beim Verkauf den Anbieter informieren. Eine weitere tükische Funktion ist das Angebot der Provider, die SIM-Karte automatisch aufzuladen, sobald das Guthaben aufgebraucht ist. Besonders bei Telefonaten im Ausland kann dies sehr schnell teuer werden. Durch die Deaktivierung des Roamings kann die Gefahr zumindest eingeschränkt werden. Damit Kinder nicht ausversehen oder bewusst teure Sondernummern nutzen, kann man einen speziellen Zusatztarif aktivieren. Wenn das Guthaben vom Prepaid Handy aufgebraucht ist, kann man allerdings den Anruf für eine voreingestellte Nummer, beispielsweise der Eltern, erlauben, damit die Kleinen auch im Notfall jemanden anrufen können.

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